Teilzeitjobs bei ALDI SÜD
Bist du Berufseinsteiger:in oder Berufserfahrene:r und suchst einen Job in Teilzeit, mit welchem du ein gutes Leben führen kannst? Die Teilzeitjobs von ALDI SÜD bieten dir die Möglichkeit, Beruf und Privatleben optimal miteinander zu kombinieren. Unsere Stellen sind vielfältig und bieten attraktive Konditionen, interessante Aufgaben und die Chance auf persönliche Weiterentwicklung.
Teilzeitjobs Gehalt
Das kannst du bei Aldi SÜD in Teilzeit verdienen.
Bei ALDI SÜD wissen wir, dass eine faire Vergütung ein wichtiger Faktor für deine Zufriedenheit und Motivation ist. Deshalb bieten wir dir auch in Teilzeit attraktive Gehälter. Mit unseren Stundenlöhnen schaffen wir die Grundlage für ein gutes Leben und engagieren uns auch weiterhin für einen fairen Stundenlohn im Einzelhandel.
Wir legen großen Wert auf faire Entlohnung und bezahlen unsere Teilzeitmitarbeiter:innen über dem gesetzlichen Mindestlohn. Aktuell beträgt dieser bei uns 15 Euro pro Stunde.*
Und das ist nur dein Einstiegsgehalt. Gehaltsangaben bzw. -spannen werden transparent in unseren Stellenanzeigen kommuniziert.
Arbeitszeiten bei Teilzeitjobs
Wir bieten Arbeitszeitmodelle an, die es dir ermöglichen, deine Arbeitszeiten an deine persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Uns ist es wichtig, dass unsere Teilzeitjobs dir genügend Raum und Zeit für Familie, Freunde und Hobbys lassen.
Teilzeit ist alles, was zeitlich unter Vollzeit fällt wie z. B. 10, 20 oder 30 Stunden pro Woche.
Dabei erwarten wir von unseren Teilzeitmitarbeiter:innen hohe Flexibilität hinsichtlich der Einsatzzeiten. So können wir gemeinsam sicherstellen, dass sowohl deine Bedürfnisse als auch die betrieblichen Anforderungen optimal berücksichtigt werden.
Teilzeit vs. Minijob
Teilzeitjobs und Minijobs unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten.
- Ein Teilzeitjob ist jede Beschäftigung, die weniger Arbeitszeit als eine Vollzeitstelle umfasst.
- Teilzeitmitarbeiter:innen haben Anspruch auf dieselben arbeitsrechtlichen Schutzrechte wie Vollzeitbeschäftigte, wie z.B. Urlaubsanspruch, und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.
- Ein Minijob, ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen 556 Euro nicht übersteigt.
- Minijobber:innen arbeiten weniger Stunden und zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge, da diese vom Arbeitgeber pauschal abgeführt werden.
*abhängig von Berufserfahrung, Tätigkeit und Tarifgebiet/Bundesland. Ausgenommen sind Auszubildende, Beschäftigte in Weiterbildung, duale Studierende, Praktikant:innen und Beschäftigte in Einstiegsqualifizierung.